ja Ich fliege mit dem Flugzeug - ich fahre mit dem Schiff Dein Beispiel: Wenn Du nur ein Verb nutzen willst, dann ginge reisen. #5 Author Ludwig (236353) Insgesamt 10 Highlights haben wir für eine mögliche Camper-Reise durch Polen zusammengestellt. Inhaltsverzeichnis 1.) Masurische Seenplatte – das polnische Inselparadies 2.) Warschau: Moderne trifft Vergangenheit 3.) Wie aus dem Märchenbuch: Danziger Rechtstadt 4.) Insidertipp: das Turmuhrenmuseum in Danzig 5.) Bei den Untersuchungen zu den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee gehen deutsche Ermittler einem Medienbericht zufolge Spuren nach Polen nach. Es gebe Hinweise, wonach ein Polen - Reisen in Zeiten von Corona und nationale Gesundheitsvorschriften. Mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU aus einem EU oder Nicht-EU-Land reisen. Spezifische Informationen über nationale Gesundheitsmaßnahmen sowie regionale oder lokale Beschränkungen. Wie viel Maut Sie dabei bezahlen müssen, hängt dabei von Ihrem Auto ab und von der Strecke, die Sie fahren. Auf anderen Streckenabschnitten sowie auf Schnell- und Fernstraßen müssen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (Lkw, Busse, ggf. Wohnmobile und Pkw mit Anhängern) Maut bezahlen. In Polen gibt es keine Vignette. AW: Angeln in Polen ich fahre mind. alle 14 tage nach polen, gehe ganz normal in den supermarkt,und dann nur wegen "zigis" auf den "polenmarkt". wenn ich z.b. hohenwutzen rüberfahre, dann gibt es kaum noch warenauszeichnung in zloty, wenn ich aber nach forellen über die autobahn frf fahre, will der besitzer der anlage nichts von € wissen. KtZu. Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt. Allgemein geltende Regelungen Die meisten coronaspezifischen Regelungen wurden aufgehoben. Derzeit gilt eine Maskenpflicht nur noch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wichtige Links Regierungsseite zu Corona * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Aktueller Hinweis Coronavirus Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie Letzte Aktualisierung am Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen Die Einreise aus Weißrussland und der Russischen Föderation ist auf bestimmte Personengruppen Grenzübergänge finden sich im Link des Polnischen Grenzschutzes. Geöffnete Grenzübergänge * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Reisedokumente für deutsche Staatsbürger Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben. Die Mitnahme einer Einverständniserklärung wird aber dringend empfohlen. Sie soll in polnischer Sprache verfasst und von beiden Eltern unterschrieben sein. Enthalten soll sie den Reisezeitraum, die Kontaktdaten der Eltern und der erwachsenen Begleitperson/en sowie die Reiseroute. Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die entsprechend zu ergänzen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung): Einverständniserklärung * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten. Ersatzausweise Ausweispflicht Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden: Abgelaufene Ausweispapiere In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das zutrifft, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden. Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen. Vorläufige Ausweispapiere Vorläufiger Personalausweis und Reisepass Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.)Ob vorläufige Ausweise in den einzelnen Ländern anerkannt werden, haben wir jeweils unter "Einreisebestimmungen" aufgeführt. Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben. Reiseausweis als Passersatz (RaP) Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, einigen Flughäfen oder einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen. Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter Elektronische Antragstellung RaP * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz: Ohne Einschränkung:in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken:in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino. In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass:in Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien. In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen. Zypern:Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotsichen Botschaft erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise kam. Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei: Bundespolizei Staatenliste RaP * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften. HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann. Verlust des Ausweisdokumentes im Ausland Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Der Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden. Hund und Katze Ausweise und Kennzeichnungen Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht. Impfungen Eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern ( der Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden. Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto: Tipps zur Hundesicherung im Auto * * Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Zollbestimmungen Bei der Einreise zu beachten Bei der Einreise aus einem EU-Land Waren für den persönlichen Gebrauch Abgabefrei, keine Zollformalitäten Genussmittel Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen 22 1 1 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden. Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden. Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren Genussmittel 1 Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten, 20 St. / 100 St. Zigarillos, 10 St. / 50 St. Zigarren, 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen 22 2 1 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich 2 Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt. Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten Waren für den persönlichen Gebrauch Abgabefrei, keine Zollformalitäten Genussmittel 1 Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen 22 2 1 Wein aus anderen EU-Staaten: keine Richtmengen 2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich Gegenstände (z. B. Bücher, Kunstgegenstände) aus der Zeit vor 1945 dürfen ohne vorherige Genehmigung der zuständigen polnischen Behörden nicht aus Polen ausgeführt werden. Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf). Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuelles Situation an der Grenze zur Ukraine Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stark frequentiert. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden. Offizielle Informationen werden auf der Webseite der polnischen Behörden zur Verfügung gestellt. Situation an der Grenze zu Belarus Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation gibt es zur Sicherung der Grenzeinrichtungen einen 220 m langen Sperrstreifen von der Grenze zu Belarus. Es ist mit Einschränkungen und verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen. Offizielle Informationen werden auf der Webseite der polnischen Behörden zur Verfügung gestellt. COVID-19 Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens. Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr. Aus der Russischen Föderation und Belarus dürfen nur bestimmte Personengruppen einreisen. Ausführliche Informationen bieten die polnischen Auslandsvertretungen in Deutschland, die polnische Regierung und der polnische Grenzschutz. Ausreise und Transit Die Einreiseinformationen werden ebenso wie eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge vom polnischen Grenzschutz bereitgestellt. Beschränkungen im Land Die meisten der bisher geltenden Einschränkungen, Anforderungen und Verbote wurden aufgehoben. Das polnische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website, über Twitter und auf der Website der polnischen Regierung über die noch verbliebenen Maßnahmen. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen. Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden, in denen gesundheitliche Leistungen erbracht werden, sowie in Apotheken. Empfehlungen Beachten Sie weiterhin die Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC. Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung. Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell mögliche Einschränkungen bei zukünftig veränderter Infektionslage und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten besteht die Möglichkeit, die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590 zu kontaktieren. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität In größeren Städten, den touristischen Zentren und Ausflugszielen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. In letzter Zeit haben Betrüger von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach dem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von und Kreditkartenbetrug. Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle geparkte Lastkraftwagen wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen. Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt. Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern. Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen. Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein. Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung. Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein. Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung. Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin. In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App. Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät OBU ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen. Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden. Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen. Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung. Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten. Führerschein Der deutsche Führerschein ist gültig. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind verboten. Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden. Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Złoty (PLN). Die Bankkarte (mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) wird als Zahlungsmittel wie alle Kreditkarten akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende vor Nutzung sorgfältig über den Wechselkurs des zł informieren, da der Wechselkurs bis zu 10% ungünstiger sein kann, als der Interbanken-Wechselkurs, der bei einer Abrechnung in zł verwendet wird. In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen EUR-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Polen ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich. Die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, gelegentliche Kontrollen sind möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen. Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich zu führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von EUR oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist. Bei der Einreise von außerhalb der EU ( aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt. Einreise mit dem Fahrzeug Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Vor der Anmeldung muss das Fahrzeug vom polnischen TÜV geprüft werden. Bei der Anmeldung wird in der Regel der Kraftfahrzeugschein/ die Zulassungsbescheinigung Teil II von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein. Heimtiere Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Aktuelles COVID-19 Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen. Impfschutz Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Für die Einreise nach Polen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, abhängig von Reisebedingungen und -route auch gegen Hepatitis B, FSME und ggf. auch gegen Tollwut empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Luftverschmutzung In den meisten größeren Städten Polens werden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe erheblich überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken sowie auf Autoabgase zurückzuführen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie begrenzter Aufenthalt im Freien oder das Tragen von Feinpartikelmasken können zum Schutz vor gesundheitlichen Folgen hilfreich sein. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte Fundusz Zdrowia bietet hierzu Informationen in deutscher Sprache. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:Krisenvorsorgeliste Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten ( Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu. Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ Rund Menschen wandern jährlich nach Polen aus. Denn die Wirtschaft zeigt mittlerweile ein gutes Wachstum. Damit der Umzug nach Polen reibungslos über die Bühne geht, sind einige Dinge gut zu eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzt und lediglich vorübergehend nach Polen ziehen will, sollte gut abwägen, ob ein Verkauf der Immobilie sinnvoll ist. Ein Nachteil im Falle eines Verkaufes ist, dass die deutschen Behörden dadurch eine Wohnsitzabmeldung verlangen, da der Umziehende nur schwerlich begründen kann, dass er trotz des Wegzugs weiterhin mehr Zeit in Deutschland verbringt als in Polen und so sein Standbein in Deutschland verliert. Durch die Abmeldung seines deutschen Wohnsitzes verliert man den Anspruch auf Erziehungs- und Kindergeld. Auch werden im Ausland verbrachte Erziehungszeiten nicht auf die deutsche Rente angerechnet werden. Dies trifft besonders hart Frauen, die vorübergehend für die Berufstätigkeit ihres Mannes in Polen ihre eigene Arbeit aufgeben müssen und die Auszeit für ein Babyjahr nutzen wer sich entschließt, seine Immobilie zu behalten, muss ganz klar abwägen, ob eine Vermietung lohnenswert ist. Zwar bringt diese zusätzliche Einkünfte, doch auch oftmals nervenaufreibende Konflikte, wenn der Mieter zum Beispiel nicht zahlt oder das Haus herunter wirtschaftet. Um dies zu vermeiden, ist die Wahl eines vertrauenswürdigen Mieters, am besten mit Referenzen, absolut wichtig!Versicherungen – kündigen oder bestehen lassen?Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können problemlos nach einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland dort wieder aufgenommen werden. Anders sieht es bei privat krankenversicherten Personen aus. Diese müssen eine Anwartschaft beantragen, wenn die erwirtschaften Rücklagen nicht verfallen sollen – und dies lässt sich die Krankenversicherung monatlich bezahlen!In Deutschland abgeschlossene Lebensversicherungen können bei einem Umzug nach Polen mitgenommen werden. Jedoch sollte man sich dies vom Versicherer schriftlich bestätigen Kommunikation, UmzugsmitteilungenAllen Versorgungsunternehmen muss fristgerecht gekündigt werden, Zeitschriften und Zeitungen abbestellt werden. Bei der Deutschen Post kann man für eine geringe Gebühr einen Nachsendeantrag stellen. In der Regel wird dieser Service für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monate angeboten. Trotzdem kann es nützlich sein, den Briefkasten eines Bekannten als deutsche Postadresse nutzen zu können. Einige Umzugsunternehmen bieten einen Umzugsservice an, der die Umzugsmitteilungen und RenteBevor Deutschland für immer oder für längere Zeit verlassen wird, sollte Kontakt mit der Rentenversicherungsanstalt aufgenommen und ein Antrag auf Kontenklärung gestellt werden. Dies ist ein kostenloser Service der Rentenversicherungsanstalt, der zwar freiwillig ist, jedoch enorme Vorteile bietet. Denn so kann Gewissheit über fehlende Papiere erlangt werden. Sind die Unterlagen unvollständig, kann noch vor dem Umzug Klarheit geschafft Deutschland bereits erworbene Rentenanwartschaften bleiben auch nach einem Umzug nach Polen erhalten. Die deutsche Rente wird nach Erreichen des Rentenanspruchs per Überweisung auch nach Polen gezahlt. Genauso wie in Deutschland, sollten auch in Polen für ausreichende Rücklagen gesorgt werden. Denn die betriebliche und gesetzliche Altersvorsorge reicht auch in Polen für einen komfortablen Ruhestand nicht organisierenEin Umzug ist hilfreich, um die Wohnung gründlich zu entrümpeln. Dies sollte bereits einige Wochen vor dem geplanten Umzugstermin stattfinden. Auch um eine Umzugsfirma sollte sich rechtzeitig gekümmert werden, damit der geplante Termin nicht doch noch verschoben werden muss. Eine gute Möglichkeit, an ein preiswertes Umzugsunternehmen zu gelangen, bietet die Versteigerung eines Umzugs per Auktion. Angeschlossen sind rund 200 Umzugsunternehmen, die nach Angabe der notwendigen Daten ihr Angebot PapiereWer in Deutschland nach seinem Umzug keinen Wohnsitz mehr aufrechterhalten will, muss sich behördlich abmelden. Diese Abmeldebescheinigung muss sorgfältig aufbewahrt werden, denn sie wird später immer wieder benötigt, zum Beispiel bei Beantragung eines neuen Reisepasses bei der Botschaft. Ein deutscher Führerschein ist im EU-Land Polen uneingeschränkt gültig. Popularność #hitler 0:0,0:0,0:0,0:0,0:0,0:1,0:0,0:0,0:0,0:0,0:0,0:0,0:0,0:0 DictionaryEnglish-German translation for: ich fliege nach äöüß... Options | Tips | FAQ | Abbreviations LoginSign UpHomeAbout/ExtrasVocab TrainerSubjectsUsersForumContribute!ich fliege nach in other languages:Deutsch - EnglischGerman: I A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z Dictionary English ↔ German: ich fliege nachTranslation 1 - 50 of 7082 >>EnglishGermanFull phrase not found.» Report missing translationPartial Matchesto snap at a flynach einer Fliege schnappen I longed for sehnte mich nach Liebe. I take your richte mich nach Ihnen. I'll be right komme gleich nach. I went back home. [walking]Ich ging wieder nach Hause. Tomorrow I will start for ...Morgen werde ich nach ... aufbrechen. I daren't go trau' mich nicht nach Hause. I know him by kenne ihn dem Namen nach. I'll look into the gehe der Sache nach. I'll see you bringe Sie nach Hause. [formelle Anrede] according to what I have heardnach dem, was ich gehört habe I'm scared to go trau' mich nicht nach Hause. I only know her by kenne sie nur dem Namen nach. idiom to the best of my belief {adv}nach bestem Wissen und Gewissen [bezogen auf »ich«] May I inquire as to the reason?Darf ich auch nach dem Grund fragen? Tell her I asked for ihr, dass ich nach ihr gefragt habe! If it were up to me I'd ...Wenn es nach mir ginge, würde ich ... Hop in, I'll drive you home. [coll.]Spring rein, ich fahr dich nach Hause. [ugs.] entom. T flyFliege {f} mus. F What should I ask of the worldWas frag ich nach der Welt [J. S. Bach, BWV 94] I will judge him by his seinen Taten will ich ihn beurteilen. I'm only going as far as fahre nur bis (nach) Berlin. cloth. bowtie [spv.]Fliege {f} entom. T gadflyblutsaugende Fliege {f} cloth. bow tieFliege {f} cloth. bow-tieFliege {f} What do you want me to do about it?Was soll ich Ihrer Meinung nach dagegen tun? [formelle Anrede] fish artificial flykünstliche Fliege {f} cloth. dicky-bow [Br.]Fliege {f} cloth. dicky [Br.] [coll.] [bow-tie]Fliege {f} to swat a flyeine Fliege totschlagen entom. T cotton whitefly [Bemisia tabaci]Weiße Fliege {f} Bug off! [Am.]Mach die Fliege! [veraltend] idiom Get lost! [coll.]Mach 'ne Fliege! [ugs.] entom. T cassava whitefly [Bemisia tabaci]Baumwoll-Weiße-Fliege {f} entom. T greenhouse whitefly [Trialeurodes vaporariorum]Gewächshaus-Weiße-Fliege {f} entom. T silverleaf whitefly [Bemisia tabaci]Tabak-Weiße Fliege {f} entom. T sweet potato whitefly [Bemisia tabaci]Weiße Fliege {f} entom. T tobacco whitefly [Bemisia tabaci]Tabak-Weiße Fliege {f} to clear off [coll.]die Fliege machen [ugs.] [Redewendung] film F The Fly II [Chris Walas]Die Fliege 2 entom. T citrus whitefly [Dialeurodes citri]Weiße Fliege {f} der Zitrusgewächse entom. T sweet potato whitefly [Bemisia tabaci]Tabak-Weiße Fliege {f} RadioTV bug [coll.] [displayed station-logo]Fliege {f} [ugs.] [eingeblendetes Senderlogo] entom. pharm. T cantharides {pl} [diuretic made of ground Lytta vesicatoria]Spanische Fliege {f} fish hackle flykünstliche Fliege {f} (mit Federfüßen) [Köder beim Fischen] toothbrush moustacheFliege {f} [schmales, gestutztes Bärtchen auf der Oberlippe] entom. T brassica whitefly [Aleyrodes proletella]Weiße Fliege {f} am Kohl [Kohlmottenschildlaus] entom. T cabbage whitefly [Aleyrodes proletella]Weiße Fliege {f} am Kohl [Kohlmottenschildlaus] entom. T green capsid bug [Lygocoris pabulinus]Grüne Fliege {f} [Grüne Futterwanze] Previous page | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | Next pageFeel free to link to this translation! Permanent link: Double-click next to phrase to retranslate — To translate another word just start typing!Search time: sec Forum A 2015-06-11: "Ich fliege in den Iran" und "Ich...» Search forum for ich fliege nach» Ask forum members for ich fliege nachZuletzt gesuchtÄhnliche BegriffeIch fahre dann mal fahre nur bis fass es nichtIch fass' es nichtIch fiel fast finde allein finde das finde dichIch finde keine flehe dich anIch fordere dich herausIchformIchformenich formiereIch frage mich wieIch freue freue mich für freue mich für freue mich in dirIch you know German-English translations not listed in this dictionary? Please tell us by entering them here!Before you submit, please have a look at the guidelines. If you can provide multiple translations, please post one by one. 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nach polen fliege ich nur mit dem stuka